Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts — rechtssicher und finanzamtanerkannt
Das Bewertungsgesetz (BewG) regelt, wie Immobilien für steuerliche Zwecke bewertet werden. Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert nach den pauschalierten Verfahren des BewG — oft liegt dieser Wert deutlich über dem tatsächlichen Marktwert.
§ 198 BewG gibt Steuerpflichtigen das Recht, dem Finanzamt durch ein Gutachten nachzuweisen, dass der tatsächliche Marktwert (gemeiner Wert) niedriger ist. In diesem Fall muss das Finanzamt den niedrigeren Wert ansetzen.
„Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179, 182 bis 196 ermittelte Wert, ist der nachgewiesene niedrigere gemeine Wert anzusetzen."
Ein Gutachten lohnt sich immer dann, wenn der vom Finanzamt festgestellte Grundbesitzwert erheblich über dem realen Marktwert liegt. Das kommt häufig vor bei:
Damit das Finanzamt das Gutachten akzeptiert, muss es von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt werden. Der BFH und das BMF verlangen, dass der Gutachter:
Unsere Sachverständigen erfüllen diese Voraussetzungen vollumfänglich.
Sie senden uns die Objektdaten. Wir prüfen kostenfrei, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist und geben eine erste Einschätzung der möglichen Steuereinsparung.
Unser Sachverständiger besichtigt die Immobilie und erhebt alle wertrelevanten Merkmale — Zustand, Lage, Ausstattung, Mietverhältnisse.
Auf Basis aktueller Marktdaten und anerkannter Bewertungsverfahren (Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert) ermitteln wir den gemeinen Wert.
Das fertige Gutachten wird Ihnen übergeben. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Einreichung beim Finanzamt und begleiten eventuelle Nachfragen.
In der Praxis liegt der vom Finanzamt angesetzte Wert häufig 15–40 % über dem tatsächlichen Marktwert. Bei einem Erbschaftsteuer-Hebesatz von 15–30 % können sich Ersparnisse im fünf- bis sechsstelligen Bereich ergeben.
Erfahren Sie jetzt, ob ein § 198 BewG Gutachten für Ihre Immobilie sinnvoll ist.
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